Arbeitsvertrag als Erzieherin bekommen
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Arbeitsvertrag als Erzieherin bekommen - was steht drin und was muss ich beachten?

Aktualisiert: 23. Feb.

Sie haben nun den Job als Erzieher / Erzieherin oder Kinderpfleger / Kinderpflegerin bekommen und Ihren Arbeitsvertrag erhalten. Was folgt jetzt? Auf welche Punkte sollten Sie achten, und was können Sie erwarten?


In unserem Artikel beantworten wir die zentralen Fragen, erläutern wichtige Informationen und gehen auf essenziellen Punkte im Arbeitsvertrag ein.



Arbeitsvertrag Erzieher

Der Arbeitsvertrag als Erzieher ist ein entscheidendes Dokument, das den Rahmen für Ihre berufliche Zusammenarbeit setzt. Es ist wichtig, diesen sorgfältig zu prüfen und alle relevanten Punkte zu verstehen. In jedem Bundesland gibt es auch Unterschiede. Hier sind einige Aspekte, die Sie beachten sollten, wenn Sie einen Arbeitsvertrag in Bayern bekommen haben:


Arbeitsvertrag als Erzieherin und die wichtigsten Klauseln




 

1: Einstellung als Erzieherin oder pädagogische Fachkraft bzw. pädagogische Ergänzungskraft


Öfters kommen unsere Bewerber besorgt zu uns mit der Frage: "Warum steht in meinem Arbeitsvertrag pädagogische Ergänzungskraft und nicht Kinderpflegerin bzw. anstatt Erzieherin pädagogische Fachkraft?"


Alle Begriffe sind in Bayern zulässig: Erzieherin entspricht der pädagogischen Fachkraft, und Kinderpflegerin entspricht der pädagogischen Ergänzungskraft. Daher sind Sie durch die Verwendung der Begriffe im Arbeitsvertrag nicht benachteiligt.



2: Vergütung und Zusatzleistungen


Wichtig zu beachten ist, dass alles, was Sie mündlich über Ihr Gehalt als Erzieherin ausgemacht haben, auch schriftlich und eindeutig in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten wird. Achten Sie dabei auf die richtige Einstufung entsprechend Ihrer vorhandenen Berufserfahrung und Qualifikation sowie auf die Zulagen, die Ihnen zugesagt wurden. Ihre Vergütung orientiert sich in der Regel am Tvöd Sue, jedoch kann die Regelung je nach Arbeitgeber variieren. Mehr über die Bezahlung und Einstufung können Sie in unserem Artikel hier lesen.


Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir können gemeinsam besprechen, ob Ihre Arbeitskonditionen fair sind und wo möglicherweise Verbesserungen möglich sind. Wir erklären Ihnen auch gerne, wie Sie Ihre vorhandene Berufserfahrung nachweisen können.



3: Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen


Achten Sie auf klare Regelungen bezüglich Ihrer Arbeitszeit in der Kita, sowohl hinsichtlich der wöchentlichen Stunden als auch möglicher Überstundenregelungen. Beachten Sie, dass alles unter 39 Stunden pro Woche als Teilzeit angesehen wird.


Verstehen Sie die Urlaubsregelungen in Ihrem Vertrag, einschließlich der Anzahl der Urlaubstage und der Verfahrensweise zur Urlaubsplanung. Beachten Sie auch die Schließzeiten der Kita und klären Sie, ob Sie in diesen Zeiten ebenfalls Urlaub nehmen müssen.



4: Personalfragebogen, Impfschutz, Führungszeugnis


Zusammen mit Ihrem Arbeitsvertrag als Erzieherin erhalten Sie einen Personalfragebogen, auf dem Sie Ihre Daten wie Namen, Anschrift, Sozial- und Krankenversichertennummer, Identifikationsnummer sowie Bankverbindung angeben müssen. Außerdem ist ein Masernschutznachweis erforderlich. Falls Sie noch keinen Impfpass in Deutschland haben, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt, der Ihnen einen ausstellt und Sie über die Möglichkeiten bezüglich des Masernschutzes informiert.


In den Unterlagen von Ihrem neuen Arbeitgeber sollte ein Schreiben zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses beigefügt sein. Mit diesem Schreiben müssen Sie das erweiterte Führungszeugnis beim Landratsamt beantragen. In vielen Fällen benötigen Sie dafür einen im Voraus vereinbarten Termin. Nach der Beantragung erhalten Sie eine Bestätigung und das Führungszeugnis wird Ihnen innerhalb einiger Wochen per Post zugeschickt. Es ist drei bis sechs Monate gültig.



5: Vertragsdauer, Probezeit und Kündigungsfrist


Nicht zuletzt regelt der Arbeitsvertrag die Vertragsdauer, Probezeit und Kündigungsfrist. In der Regel wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen, mit einer üblichen Probezeit von 6 Monaten und einer Kündigungsfrist von zwei Wochen während dieser Zeit.


Nach der Probezeit kann die Kündigungsfrist je nach Arbeitgeber variieren – oft beträgt sie zwei oder drei Monate. Falls nicht explizit festgelegt, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat. Beachten Sie stets die angegebenen Kündigungsfristen.


Möchten Sie vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, können Sie einen Aufhebungsvertrag mit dem Kita-Träger abschließen. Lesen Sie sorgfältig immer, was Sie unterschreiben.


Informieren Sie im Fall einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses stets rechtzeitig das Arbeitsamt. Bei ungerechtfertigter Kündigung können Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, um Ihre Rechte zu klären.


Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere Experten im Kita-Bereich unterstützen Sie gerne sowohl im Bewerbungsprozess als auch bei allen Anliegen, die während und nach der Anstellung auftreten können.


Gemeinsam erreichen wir mehr!


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Ihre Kita-Job Agentur

Vladislava Ivanova


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